Mai 2020 Archiv

Weitere Erleichterungen für Gottesdienste ab 20. Juni

Ab Freitag, 20.06. gilt eine neue Rahmenordnung für die Feier von Gottesdiensten. Daraus ergibt sich für Öhling folgendes:

  • Es dürfen 90 Einzelpersonen teilnehmen. Bei Personen aus einem Haushalt auch mehr.
  • Es gilt nur mehr ein Mindestabstand von 1 Meter.
    Das heißt: Es ist jede 2. Bank gesperrt und zwischen den Personengruppen ist 1 Meter Abstand (Langbänke 3 Einzelpersonen, Kurzbänke 2)
  • Kein Mund-Nasen-Schutz mehr erforderlich.
  • Eine Anmeldung zum Gottesdienst ist nicht mehr erforderlich.
  • Der Willkommensdienst wird als Unterstützung fortgeführt.

WUNSCHBLUMEN in der Kirche

Pinnwand mit Wunschblumen

„Homeschooling“ ist nicht immer einfach. Daher konnten die Kinder der Volksschule Öhling im Rahmen des Religionsunterrichts Blumen gestalten und darauf ihre Hoffnungen und Wünsche in dieser besonderen Zeit aufschreiben.

In der Pfarrkirche ist eine Pinnwand mit diesen „Blumen“ aufgestellt. Schauen sie vorbei und lesen sie, was unsere Kinder bewegt und beschäftigt.

Gottesdienstbesuch in der Pfarre Mauer-Öhling

Unsere Kirche hat mit der Orgelempore 260 m². Da für jede mitfeiernde Person 10 m² vorgeschrieben sind, darf ich nur mit 25 Personen Messe feiern.
Ich werde deshalb während dieser Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen drei heilige Messen feiern: um 18.30 h wie bisher eine Vorabendmesse und am Sonn- bzw. Feiertag eine hl. Messe um 8.30 h und ein zweite um 10 h. So können 75 Personen an einer Sonn- bzw. Feiertagsmesse teilnehmen.
Personen, die auch wochentags teilnehmen können bitten wir, eher Wochentagsmessen zu besuchen und zwar am Montag, Mittwoch und Freitag um 8.30 h, am Dienstag und Donnerstag um 18.30 h. Personen, bzw. Familien, die eine hl. Messe bestellt haben, haben Vorrang.
Die Pfarrsekretärin Birgit Ehebruster wird eine Liste führen, wo man sich für einen Gottesdienst anmelden kann. Sie kann Auskunft geben, ob noch Platz ist. Sie ist unter der Nummer 0676 / 826 633 286 von Montag bis Samstag von 9-11 h zu erreichen. Geben Sie auch an wie viele Personen sie sind.
In den Bänken liegen Zettel auf, wo man sich hinsetzen darf. Zwischen den Bänken müssen 2 Bänke wegen des vorgeschriebenen Mindestabstandes frei bleiben. In kurzen Bänken darf nur 1 Person oder eine Haushaltsgemeinschaft sitzen, in langen Bänken dürfen entweder zwei Einzelpersonen mit 2 m Abstand oder 1 Familie sitzen. Die Bänke, die zum Sitzen vorgesehen sind, werden vor dem Gottesdienst desinfiziert.
Alle müssen Mund- und Nasenschutz tragen, auch beim Beten und Singen. Gesang und gemeinsames Gebet soll möglichst sparsam sein. Die Rosenkranzgesätzchen vor den Messen sollen deshalb still gebetet werden.
Die Liederbücher sollen nicht verwendet werden. Für die Lieder, die wir singen, wird am Eingang von einem Begrüßungsdienst an jede/n Teilnehmer/innen 1 Zettel ausgeteilt, der gleichzeitig als Zählkarte dient. Diese, bitte, nach dem Gottesdienst mitnehmen, sie werden nicht mehr verwendet. Der Begrüßungsdienst wird auch darauf achten, dass alle eine Maske tragen.
Für die hl. Kommunion werden auf 25 Untertassen je eine Hostie hergerichtet. Zur Kommunion gehen zuerst alle auf der rechten Seite (Straßenseite) nach vorne, halten dabei Abstand und gehen dann auf linken Seite (Gartenseite) zurück Dann kommen alle von der linken Seite und gehen auf der rechten Seite zurück. Vorne reiche ich dann jedem/jeder eine Tasse, von der er/sie die Hostie nimmt und die Tasse dann auf ein Tischchen abstellt. Der Priester darf nämlich beim Kommunionausteilen die Hand des Empfängers nicht berühren, sonst müsste er unterbrechen und gleich seine Hände desinfizieren.
Zum Empfang der Kommunion schiebt man den Mundschutz ein wenig hinauf und nimmt die Hostie in den Mund
Für die KoIlekte dürfen keine Körbchen weitergereicht werden. Es steht bei Ausgang eines bereit.
Beim Hinausgehen aus der Kirche und auf dem Kirchenplatz ist wieder auf den Abstand von einem Meter zu achten.

Detaillierte Regeln für die öffentlichen Gottesdienste St. Pöltner Kirchenzeitung vom 10. Mai 2O2O

Mit einem Hirtenwort haben sich die österreichischen Bischöfe am 1. Mai an die Gläubigen gewandt: Sie dankten darin in einer Zwischenbilanz den Gläubigen für ihr bisheriges Mitwirken zur Überwindung der Coronakrise und hielten gleichzeitig Ausblick auf die schrittweise Rückkehr zum vertrauten kirchlichen Leben. So sind ab 15. Mai wieder öffentliche Gottesdienste zugelassen. Allerdings mit strikten Vorgaben.

Die Arbeitsgruppe „Pastoral und Liturgie“ des diözesanen Krisenstabs hat für die Pfarren der Diözese St. Pölten eine Handreichung erarbeitet, die konkretisierend die Rahmenordnung der Bischofskonferenz ergänzt. Die Bestimmungen gelten bislang nur für Versammlungen zur Religionsausübung in geschlossenen Räumen. In Ausarbeitung sind Regeln für Gottesdienste im Freien.

Die wichtigsten Bestimmungen

– Die Obergrenze der möglichen anwesenden Personen richtet sich nach der Gesamtfläche des Kirchenraumes, die Grenze wurde von 20 auf zehn Quadratmeter pro Person gesenkt.
– In der Kirche ist auf den Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Personen zu achten.
– Willkommensdienste am Kircheneingang sollen auf eine angemessene Platzwahl, das Einhalten der Präventionsmaßnahmen achten sowie u. a. auch darauf, dass es vor und nach den Feiern zu keinen großen Menschenansammlungen kommt.
– Die Weihwasserbecken in den Kirchen müssen weiterhin entleert und gereinigt bleiben.
– Der festgelegte Mindestabstand darf „für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden“.
– Eine Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Feier ist ausnahmsweise und zeitlich begrenzt möglich, wenn es für den liturgischen Dienst nötig ist.
– Priester, Lektor oder Kantor haben zur Kompensation, dass sie keinen Mund-Nasenschutz tragen, größere Sicherheitsabstände bzw. diverse Verhaltensregeln einzuhalten.
– Der Dienst von Ministranten ist unter Einhaltung eines Abstands von zwei Metern zulässig.
– Das gemeinsame Beten und Singen ist auf ein Minimum zu reduzieren.
– Die Kirchen sollen vor und nach den Gottesdiensten durchlüftet werden.
– Die Kommunionfeier ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hos­tien muss der Kommunionspender den Mund-Nasen-Schutz anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und -spender keinesfalls be­rühren dürfen. Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der Mundmaske möglich ist.
– Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Diens­tes, wie etwa bei der Kommunion­spendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden.

Erstkommunion und Firmung später

Erstkommunionfeiern können frühestens ab Oktober stattfinden, sofern die Maßnahmen der Regierung dies zulassen. Für die Feier der Firmungen wird angeraten, diese um ein Jahr zu verschieben. Trauungen und Taufen sind weiterhin nur im engsten Familienkreis, unabhängig von der Größe der Kirche, möglich. Schulgottesdienste werden in diesem Jahr nur im Klassenverband möglich sein; Religionslehrer sowie Pfarren werden darüber vom Diözesanschulamt informiert.