Mit einem Hirtenwort haben sich die österreichischen Bischöfe am 1. Mai an die Gläubigen gewandt: Sie dankten darin in einer Zwischenbilanz den Gläubigen für ihr bisheriges Mitwirken zur Überwindung der Coronakrise und hielten gleichzeitig Ausblick auf die schrittweise Rückkehr zum vertrauten kirchlichen Leben. So sind ab 15. Mai wieder öffentliche Gottesdienste zugelassen. Allerdings mit strikten Vorgaben.
Die Arbeitsgruppe „Pastoral und Liturgie“ des diözesanen Krisenstabs hat für die Pfarren der Diözese St. Pölten eine Handreichung erarbeitet, die konkretisierend die Rahmenordnung der Bischofskonferenz ergänzt. Die Bestimmungen gelten bislang nur für Versammlungen zur Religionsausübung in geschlossenen Räumen. In Ausarbeitung sind Regeln für Gottesdienste im Freien.
Die wichtigsten Bestimmungen
– Die Obergrenze der möglichen anwesenden Personen richtet sich nach der Gesamtfläche des Kirchenraumes, die Grenze wurde von 20 auf zehn Quadratmeter pro Person gesenkt.
– In der Kirche ist auf den Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Personen zu achten.
– Willkommensdienste am Kircheneingang sollen auf eine angemessene Platzwahl, das Einhalten der Präventionsmaßnahmen achten sowie u. a. auch darauf, dass es vor und nach den Feiern zu keinen großen Menschenansammlungen kommt.
– Die Weihwasserbecken in den Kirchen müssen weiterhin entleert und gereinigt bleiben.
– Der festgelegte Mindestabstand darf „für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden“.
– Eine Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Feier ist ausnahmsweise und zeitlich begrenzt möglich, wenn es für den liturgischen Dienst nötig ist.
– Priester, Lektor oder Kantor haben zur Kompensation, dass sie keinen Mund-Nasenschutz tragen, größere Sicherheitsabstände bzw. diverse Verhaltensregeln einzuhalten.
– Der Dienst von Ministranten ist unter Einhaltung eines Abstands von zwei Metern zulässig.
– Das gemeinsame Beten und Singen ist auf ein Minimum zu reduzieren.
– Die Kirchen sollen vor und nach den Gottesdiensten durchlüftet werden.
– Die Kommunionfeier ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Kommunionspender den Mund-Nasen-Schutz anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und -spender keinesfalls berühren dürfen. Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der Mundmaske möglich ist.
– Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes, wie etwa bei der Kommunionspendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden.
Erstkommunion und Firmung später
Erstkommunionfeiern können frühestens ab Oktober stattfinden, sofern die Maßnahmen der Regierung dies zulassen. Für die Feier der Firmungen wird angeraten, diese um ein Jahr zu verschieben. Trauungen und Taufen sind weiterhin nur im engsten Familienkreis, unabhängig von der Größe der Kirche, möglich. Schulgottesdienste werden in diesem Jahr nur im Klassenverband möglich sein; Religionslehrer sowie Pfarren werden darüber vom Diözesanschulamt informiert.