St. Pölten, 22.7.2020 (dsp/mb) Wie den Verantwortlichen in den Pfarren der Diözese St. Pölten bereits mitgeteilt wurde, musste die seit 20. Juni geltende Rahmenordnung für die Gottesdienste während der COVID-19-Pandemie durch einige Punkte ergänzt und werden.
So gelten ab Freitag, 24. Juli 2020, folgende Punkte:
- Alle Personen, haben einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn sie sich im Kirchen- bzw. Gottesdienstraum frei bewegen.
Für die am Gottesdienst teilnehmenden Personen gilt das also beim Betreten und Verlassen der Kirche. - Die Wortfolge „Der Leib Christi – Amen“ während der Kommunionspendung ist zu unterlassen.
- Erinnert sei an die Einhaltung des Mindestabstands.
- Die Wiedereinführung des Willkommensdienstes – sofern er nicht ohnehin beibehalten wurde – wird empfohlen.
Die bischöfliche Anordnung ergänzt die Konkretisierungen in Bezug auf das Gemeindeleben der Rahmenordnung, die weiterhin gültig ist.