So gelten ab Dienstag, 3. November 2020, folgende Punkte:
- Tragen eines Mund-Nasenschutzes während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes dar.
- Einhaltung des Mindestabstands von 1 1/2 Meter.
- Die Wortfolge „Der Leib Christi – Amen“ während der Kommunionspendung ist zu unterlassen.
- Für öffentliche Gottesdienste im Freien sind Sitzplätze für alle zur Verfügung zu stellen.
- Der Willkommensdienst wird weitergeführt.
- Desinfektionsmittel sind bereitzustellen.
- Taufen, Hochzeiten, Erstkommunion und Firmung sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Die bischöfliche Anordnung ergänzt die Konkretisierungen in Bezug auf das Gemeindeleben der Rahmenordnung, die weiterhin gültig ist.