Aus der Rahmenordnung der Bischofskonferenz
Die österreichische Bischofskonferenz hat mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2021 eine neue Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste herausgegeben.
Wichtigster Punkt – dass statt der FFP2-Maske ist nur mehr ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) verpflichtend. Selbstverständlich kann auch alternativ die FFP2-Maske getragen werden.
Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können. Priester, Lektorinnen und Lektoren sowie Kantorinnen und Kantoren sind für den Zeitraum ihres Dienstes vom Tragen des MNS befreit. Auch bei Gottesdienste unter freien Himmel ist der MNS nicht mehr verpflichtend.
Bei Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung kann sogar das Tragen eines MNS entfallen, wenn statt dessen ein 3G-Nachweis vorgewiesen wird – dafür ist allerdings ein Präventionskonzept notwendig.
Das gemeinsame Singen und Sprechen sind wesentliche Bestandteile der liturgischen Feier und unterliegt ab sofort keiner Einschränkung mehr.
HIER die Rahmenordnung der Bischofskonferenz