Aus der Rahmenordnung der Bischofskonferenz
Ab 12. Dezember gelten wieder folgende Regeln für öffentlich zugängliche Gottesdienste.
Der vorgeschriebene Abstand, der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen von 1 m, muss eingehalten werden. FFP2 – Masken sind während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend.